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Elisabeth-Heimstatt Elisabeth-Heimstatt

Elisabeth-Heimstatt

Die Katholische Kirchengemeinde St. Antonius gründete 1981 die Elisabeth-Heimstatt mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Damals stand ein Wohnhaus zur Verfügung, das für diesen Zweck genutzt werden sollte, insbesondere angesichts der Auflösung von Landeskrankenhäusern und dem Bedürfnis, Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Leben in ihrer Heimatstadt zu ermöglichen.

Schon damals war die Elisabeth-Heimstatt moderner ausgerichtet. Statt Doppel- oder Dreifachzimmern strebte man an, jedem Bewohner ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde auf eine Rundumversorgung verzichtet, um den Bewohnern die Möglichkeit zu geben, so viel Selbstständigkeit wie möglich beizubehalten.

Im Laufe der Zeit hat sich die Elisabeth-Heimstatt weiterentwickelt. Heute bieten wir weiterhin Unterstützung in unserem Wohnheim an und seit 2005 auch ambulante Betreuung in den eigenen Wohnungen unserer Klienten an.

Unser Auftrag basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 53ff SGB XII (Eingliederungshilfe). Diese sehen vor, drohende Behinderungen zu verhindern oder bestehende Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beseitigen. Zudem sollen behinderte Menschen in die Gesellschaft integriert werden, indem ihnen die Teilnahme am Gemeinschaftsleben ermöglicht oder erleichtert wird, sie eine angemessene berufliche Tätigkeit ausüben können und so weit wie möglich unabhängig von Pflege sind (vgl. § 53 SGB XII Abs.3).